Förderverein

Förderverein der Hockeyabteilung des MTV Braunschweig e.V.

Der Förder­verein der Hockey­abteilung des MTV Braun­schweig wurde am 17.6.2009 von 16 Mit­gliedern gegrün­det, eine Satzung und eine Beitrags­ordnung mit 12 EUR Jahres­beitrag wurden verab­schiedet.

Diese 12 EUR sollte jeder haben, also füllt bitte das Beitrittsformular aus. Damit fördert ihr den Hockey­sport im MTV Braun­schweig!

Hauptzweck des Vereins ist die Förderung der Nachwuchs­arbeit der Hockey­abteilung des MTV Braun­schweig. Damit ist er haupt­sächlich im Jugend­bereich tätig und verbessert hier durch Spenden und Mitglieds­beiträge, der inzwischen über 50 Mit­gliedern, die Trainings­bedingungen des MTV-Hockey­nachwuchses.

Folgende Projekte hat der Förderverein im Jahr 2022 unterstützt!

Jeder ist herzlich einge­laden, sich dem Verein anzu­schließen, sei es als Förderer oder Helfer bei Projekten. Die einfachste Möglichkeit ist, das Beitrittsformular auszu­drucken, auszu­füllen und ent­weder persön­lich bei Dirk, Carl-Thomas, Michael oder Ernst abzugeben oder an: Dirk Albe zu senden!

Vorstand & Konto: Vorsitzender: Dirk Albe
stellvertr. Vorsitzender: Carl-Thomas Schneider
Kassenwart: Michael Thiele
Schriftwart: Ernst Schlamelcher
IBAN: DE26 2505 0000 0151 3454 28
BIC: NOLADE2HXXX
Braunschweigische Landessparkasse

Fragen zum Förderverein beantwortet gerne Dirk Albe unter dirk.albe@mtvbshockey.de

Natürlich kann auch gespendet werden, ohne Vereins­mitglied zu sein. Die gespendeten Beträge kommen direkt der Jugend­arbeit zugute. Bei Spenden über 100 EUR wird eine Bestäti­gung dieser Zuwen­dung ausgestellt. Bei niedrigeren Beträgen dient der Konto­auszug als Nachweis für das Finanzamt!

Der Förder­verein der Hockey­abteilung des MTV Braun­schweig e.V. ist wegen der Förde­rung des Sports durch den Frei­stellungs­bescheid des Finanz­amtes Braun­schweig, Wilhelm­straße 4, mit der Steuer­nummer 12/209/10598, vom 27.02.2020 als steuer­begünstigten Zwecken dienend aner­kannt. Daher ist der Förder­verein der Hockey­abteilung des MTV Braun­schweig e.V. berechtigt, für Zuwen­dungen, die zur Förde­rung des Sports im Sinne des §52 Abs. 2 S 1 Nr. 21 AO verwendet werden, Spenden­bestätigungen auszu­stellen.